Sicherungskarte © ABUS

ABUS Sicherungskarte SCHLÜSSEL NACHMACHEN? KARTE BITTE!

Bei Schließzylindern mit Sicherungskarte dürfen lizenzierte Fachhändler und ABUS Partner nur dann den passenden Originalschlüssel nachmachen, wenn ihnen die Sicherungskarte vorgelegt wird.

Wissen Sie eigentlich, wie viele Leute Zugang zu Ihrem Zuhause haben? 

Wohnen Sie in einer Mietwohnung? Oder haben Sie kürzlich gebaut und Ihre Schlüssel an die Handwerker verteilt? Und Sie haben seit dem Einzug Ihren Türzylinder an der Haus- oder Wohnungstür nicht ausgetauscht?

Dann können Sie nicht eindeutig sagen, ob Sie die einzige Person sind, die einen Schlüssel besitzt. Glauben Sie nicht? Wir sind dagegen ganz sicher! Solche kopierten Schlüssel, die noch nebenher im Umlauf sind und niemand wirklich sagen kann, bei welchen Personen überhaupt, gibt es häufiger, als man denkt.

ABUS Sicherungskarte ©ABUS

Wenn Sie einen Schlüssel verleihen oder teilen müssen, ist es leicht möglich, dass dieser ohne Ihr Wissen kopiert wird. Sie als Eigentümer verlieren damit den Überblick, wie viele Schlüssel im Umlauf sind und damit auch, welche Personen sich Zugang zu Ihren Räumlichkeiten verschaffen können.

Die Sicherungskarte hilft dabei, den Überblick und die Kontrolle zu behalten. Sie kann zwar nicht sicher vor illegalen Kopien schützen, doch: Nur gegen Vorlage der Sicherungskarte fertigen ABUS und ABUS Partner Originalschlüssel für Sie an.

Bei ABUS dient die Sicherungskarte neben technischen und mechanischen Vorrichtungen als zusätzlicher Baustein, um die Fertigung unerlaubter Schlüsselkopien zu erschweren.

Im Kern bedeutet dies, dass sich Geschäftspartner von ABUS vertraglich dazu verpflichten, Nachschlüssel nur gegen Vorlage ebendieser Sicherungskarte anzufertigen. Eine unmittelbare gesetzliche Grundlage dafür gibt es nicht.

Schließsysteme mit Sicherungskarte:
Loading ...