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Öffentliche Gebäude Schutz für Personen und Gegenstände

Zutrittskontrolle in öffentlichen Einrichtungen

Öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Universitäten, Bibliotheken, Gerichte, Museen oder Betreuungseinrichtungen müssen gesetzlich verankerte Sicherheitsstandards erfüllen, um die Sicherheit der Besucher sowie des Personals zu gewährleisten. Darüber hinaus ist es in ihrem Interesse, das Inventar vor verschiedenen Risiken wie Sachschäden, Einbrüche, Diebstahl, Vandalismus oder Brandstiftung zu schützen. Auch der unbefugte Zugriff auf vertrauliche Daten muss verhindert werden.

Um dem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis gerecht zu werden, bietet ABUS ganzheitliche Zutrittskontrollsysteme für einen effektiven Schutz von Personen und Sachwerten. Je nach Größe und individuellem Sicherheitsanspruch sorgen unsere flexibel skalierbaren Systeme für ein hohes Maß an präventiver Sicherheit. Die modernen Zutrittskontrollsysteme lassen sich individuell auf die spezifischen Anforderungen öffentlicher Einrichtungen anpassen, um ein Höchstmaß an Sicherheit und Effizienz zu gewährleisten.

Vorteile
Ausgezeichnete Markenqualität ©ABUS
Ausgezeichnete Markenqualität Unsere Produkte werden regelmäßig mit Preisen prämiert und erhalten die wichtigsten Zertifikate, wie z. B. VdS und VSÖ. Durch die Installation der geprüften Qualitätsprodukte ist daher auch eine Senkung von Versicherungsbeiträgen möglich – fragen Sie Ihren Versicherungsansprechpartner.
Fachpartner mit Branchenexpertise ©ABUS
Fachpartner mit Branchenexpertise Wir haben sowohl in den Bereichen Schule und Kindertagesstätte als auch Hochschule oder soziale Einrichtung Sicherheitsfachleute, die sich mit Ihrer Branche auskennen und Sie in puncto Sicherheitstechnik kompetent beraten können.
Service durch Partner und Hersteller ©ABUS
Service durch Partner und Hersteller Unsere Partner helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Einrichtung zu finden und nach Ihren Vorstellungen zu planen und rechtskonform zu realisieren. Ob verlorene Schlüssel Ihrer Schließanlage oder Gebrauchsfragen – unsere Partner vor Ort und unser Technischer Feldservice sind schnell zur Stelle.
Alle wichtigen Produkte aus einer Hand ©ABUS
Alle wichtigen Produkte aus einer Hand Dadurch erhalten Sie Kostenvorteile im Einkauf, bei der Installation und dem Service, einfache Erweiterungs- und Kombinationsmöglichkeiten sowie mit unserem Partner einen Fachmann, der Ihr individuelles Sicherheitskonzept versteht.
Uneingeschränkte Datensicherheit ©ABUS
Uneingeschränkte Datensicherheit ABUS Produkte erfüllen in Bezug auf Datensicherheit höchste Standards, sodass nur Berechtigte Zugriff darauf haben.
Einsatzbereiche
  • Sichern Sie sensible Bereiche

    Vandalismus im Außen- oder Eingangsbereich, Diebstahl im Fahrradkeller, Computerraum bzw. in den Garderoben – ABUS hat es sich zur Aufgabe gemacht, sensible Bereiche wirksam vor unbefugtem Zutritt bzw. potenziellen Tätern oder einfach auch nur dummen Streichen zu schützen. Mit Technik, die jedem Einsatzbereich gerecht wird und wirksam für mehr Sicherheit sorgt.

  • Eingangsbereich

    Eine solide mechanische Schließanlage schützt gegen Einbruchversuche an den Türen. Flexibel erweiterbar durch eine elektronische Zutrittskontrolle können individuelle Zutrittsrechte vergeben werden, die klar regeln, wer wann Zutritt zum Gebäude erhält. Eine wetterfeste Videoüberwachung mit Sabotageschutz, die bei Bewegungen im Eingangsbereich die Aufzeichnung startet, schreckt potenzielle Täter ab und ermöglicht eine eindeutige Identifikation der Personen.

  • Einbruchschutz im Innenbereich

    Gegen Einbrecher hilft eine lückenlose Außenhautabsicherung an Fenstern und Türen – sowohl mechanische und elektronische Sicherungen als auch eine Kombination aus beidem sorgen für sicheren Schutz vor unbefugtem Zutritt. Fragen Sie Ihren Sicherheitsexperten in Ihrer Nähe.

  • Außenbereich

    Besonders im Winter, wenn es früh dunkel wird, erhöht eine Videosicherung im Außenbereich das Sicherheitsgefühl aller Beteiligten. Ein überwachter Sportplatz, Fahrradabstellbereich bzw. Parkplatz gibt das Gefühl, nicht allein zu sein und schützt vor mutwilliger Zerstörung.

Rechtlicher Leitfaden Videoüberwachung in Schulen

Da das Bildungssystem in Deutschland Sache der Länder ist, gibt es auch in rechtlicher Hinsicht unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen, was den Einsatz von Videoüberwachungstechnik in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen betrifft. Dieser Leitfaden kann daher nur eine grobe Orientierung vermitteln. In jedem Fall sind Einrichtungsleiter verpflichtet, sich vor einer Installation und Inbetriebnahme über die rechtlichen Bestimmungen zu informieren und diesen Folge zu leisten.

Eine erste Orientierung soll dieser Leitfaden vermitteln:

  • Generell darf die persönliche Entwicklung nicht durch Videoüberwachung gefährdet werden.
  • Die Frage, ob eine Videoüberwachung eingerichtet werden soll, ist eine grundsätzliche Entscheidung, die mit allen beteiligten Gremien (z. B. Schul-, Kindergarten- oder Heimleitung, Lehrergemeinschaft, Elternbeirat etc.) getroffen werden muss.
  • Grundsätzlich müssen vor der Entscheidung für eine Videoüberwachung erst andere Maßnahmen (Einzäunung des Geländes, Bewegungsmelder, Scheinwerfer oder Alarmtechnik etc.) geprüft werden, um möglichst wenig in das Persönlichkeitsrecht von Schülern und Personal einzugreifen.
  • Videoüberwachung ist also nur ausnahmsweise und dann nur außerhalb der Unterrichtszeiten zulässig und darf weder die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler zu selbstbestimmten, mündigen Persönlichkeiten beeinträchtigen, noch das Recht am eigenen Bild verletzen.
  • Auch wenn sich beispielsweise an Schulen die Aufsichtspflicht der Lehrer auf das gesamte Schulgelände erstreckt – die persönliche Aufsichtspflicht kann nicht durch eine Videoüberwachung ersetzt werden.
  • Videoüberwachung im direkten und unvermeidbaren Personenbezug ist grundsätzlich ausgeschlossen (Klassenzimmer und Orte wie der Schulhof, in denen Kinder und Heranwachsende sich länger aufhalten, dürfen nicht videoüberwacht werden. Orte, deren Nutzung freiwillig ist (z. B. Fahrradkeller etc.) dürfen unter Umständen überwacht werden.

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Infomaterial

Titelbild Infoblatt Schutz vor illegalen Schlüsselkopien

Schutz vor illegalen Schlüsselkopien

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